Unsere Gebühren
Vielleicht fragen Sie sich jetzt: "Warum muss ich für ein Tier zahlen, das ich aus dem Tierheim aufnehme?"
Wir finanzieren uns fast ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung der Städte und Gemeinden aus dem Landkreis Lindau. Eine vernünftige Versorgung eines Tieres verursacht erhebliche Kosten, z. B. Futter, Impfungen, Wurmkuren, Kastration, ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, Heizkosten, Personal und so weiter. Die Schutzgebühr deckt die Kosten nicht annähernd.
Schutzgebühr
Bei der Vermittlung unserer Tiere berechnen wir eine Schutzgebühr. Diese ist, je nach Tierart, wie folgt gestaffelt:
Tierart |
Schutzgebühr |
Zusätzliche Informationen |
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Hund |
300 Euro |
geimpft, entwurmt, gechipt, kastriert (Jungtiere in Abstimmung mit unserem Team) |
Katze |
115 Euro Neu 125 Euro (ab 01.12.2022) |
geimpft, entwurmt, tätowiert, kastriert (Jungtiere in Abstimmung mit unserem Team) |
Ratte, Degu, Maus |
10 Euro |
weiblich, unkastriert |
20 Euro |
männlich, kastriert |
|
Vogel klein (Wellensittich, Kanarienvogel, Zebrafink etc.) |
10 Euro |
einzeln |
18 Euro |
Paar |
|
Andere Heimtier-Vogelarten |
Auf Anfrage |
|
Kaninchen |
35 Euro Neu 40 Euro (ab 01.12.2022) |
weiblich, unkastriert, geimpft gegen Chinaseuche (RHD, Rabbit Haemorrhagic Disease) |
45 Euro Neu 50 Euro (ab 01.12.2022) |
männlich, kastriert, geimpft gegen Chinaseuche (RHD, Rabbit Haemorrhagic Disease) |
|
Meerschweinchen |
20 Euro Neu 25 Euro (ab 01.12.2022) |
weiblich, unkastriert |
30 Euro Neu 35 Euro (ab 01.12.2022) |
männlich, kastriert |
Andere Tierarten auf Anfrage.
Bitte beachten Sie, dass die Entrichtung der Schutzgebühr nur in bar erfolgen kann. Eine Zahlung per Karte oder Überweisung ist leider nicht möglich.
Katzen und Hunde können nicht sofort mit nach Hause genommen werden, wenn Sie sich für ein Tier entschieden haben!
Weitere Hinweise zu Impfungen und Versorgung unserer Tierheimkatzen
Unsere Tierheimkatzen werden vollständig gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Tollwut grundimmunisiert. Die Tiere sind bei der Übereignung an die Besitzer zudem entwurmt und entfloht.
Vor der Übergabe werden sie in der Regel noch einmal der Tierärztin vorgestellt für eine äußere Gesundheitskontrolle und eine Untersuchung des Zahnstatus.
Gegen einen Aufpreis auf die Schutzgebühr können Sie Ihr zukünftiges Familienmitglied auch zusätzlich noch auf FIV und Leukose testen und anschließend gegen Leukose impfen lassen, sollte dies im neuen Umfeld angeraten sein (Impfung bei Freigang oder regelmäßiger Unterbringung in einer Katzenpension empfehlenswert).
Abgabegebühr bei Übereignung eines Tiers an das Tierheim
Jeder kann einmal in eine Situation geraten, in der er oder sie sein Tier nicht mehr versorgen kann. Wenn Sie sich von Ihrem Tier trennen müssen und aus dem Stadt und Landkreis Lindau/Bodensee stammen: auch für Tiere, die eigentlich einen Besitzer haben, sind wir im Notfall da.
Achtung: Tiere aus anderen Landkreisen können wir ausschließlich in Notfällen aufnehmen! Kontaktieren Sie bitte zuerst das für Sie zuständige Tierheim!
Da wir ein kleines Tierheim mit geringen Einkünften sind, das sehr sparsam wirtschaften muss, um seine Tiere versorgen zu können, verlangen wir bei Übereignung des Tiers an das Tierheim eine Abgabegebühr.
Bei zwingenden, nachweisbaren Notlagen kann ein Sozialtarif vereinbart werden.
Die Abgabegebühr ist wie folgt gestaffelt:
Tierart |
Herkunft |
Status des Tiers |
Abgabegebühr |
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Hund |
Stadt und Landkreis Lindau/Bodensee |
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40 Euro Neu 60 Euro (ab 01.12 2022) |
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Preis für 1 Woche Tier-Unterbringung (Tagessatz abhängig von Gewichtsklasse) |
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Katze |
Stadt und Landkreis Lindau/Bodensee |
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40 Euro Neu 50 Euro (ab 01.12.2022) |
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Preis für 1 Woche Tier-Unterbringung |
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Andere Tierarten
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Auf Anfrage |
Bitte beachten Sie, dass die Entrichtung des Entgelts nur in bar erfolgen kann.
Eine Zahlung per Karte oder Überweisung ist leider nicht möglich.