Wohnungskatzen kastrieren, kennzeichnen und impfen?

Bei der Vermittlung von Katzen in Wohnungshaltung werden wir des öfteren gefragt, ob Wohnungskatzen überhaupt kastriert, gekennzeichnet (Chip oder Tätowierung) und geimpft werden sollen.

Die Antwort lautet in jedem Fall ganz klar: JA, unbedingt!

samson

 

Dafür gibt es verschiedene Gründe. Auch wenn man annimmt, Wohnungskatzen kämen nie nach draußen: wie oft schon ist es auch uns passiert, dass unser kleiner Stubentiger uns an der Tür begrüßt hat und mir nichts, dir nichts, durch die Tür (im Mehrfamilienhaus zum Glück zunächst mal nur ins Treppenhaus) entwischt ist. Oder Besucher lassen ein Fenster offen stehen und schon ist Mieze auf und davon.

4 von 5 ausgebüchste Wohnungskatzen, die nicht tätowiert oder gechipt waren, kommen laut TASSO e. V. nie wieder zu ihren Besitzern zurück. Eine erschreckende Zahl!

Auch in der Wohnung lauern Gefahren für Katze und Katzenhalter. Nicht-Kastration kann bei weiblichen Katzen z. B. zu Dauerrolligkeit und schweren gesundheitlichen Schäden führen. Bei geschlechtsreifen Katern, die nicht kastriert sind, besteht die Gefahr, dass Ihr kleiner Liebling zu markieren beginnt. Eine äußerst unappetitliche Angelegenheit. Wir können Ihnen nur empfehlen, NICHT herauszufinden, wie schlimm Katzenurin stinkt!

Auch die Impfung ist wichtig: Irgendwann muss Ihre Katze vielleicht einmal in eine Katzenpension und trifft dort dann doch auf andere Katzen. Jede Katzenpension, die etwas auf sich hält, wird wegen der potentiellen Ansteckungsgefahr für ihre vierbeinigen Gäste keine ungeimpften Katzen ohne aktuellen Impfpass aufnehmen. Und auch Sie sollten Ihr Tier nicht dem Risiko einer Ansteckung aussetzen.

Also: machen Sie sich die im Vergleich zu den Risiken wirklich kleine Mühe, lassen Sie ihr Tier kastrieren, kennzeichnen und regelmäßig impfen!

Tierschutzverein e.V. Stadt- und Landkreis Lindau/Bodensee
Fraunhoferstraße 40
88131 Lindau/Bodensee

Telefon: +49 (0)8382/72365
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