Erbschaft / Testament zu Gunstes des Tierheims Lindau

Immer wieder entscheiden sich Menschen bei der Regelung Ihres Nachlasses dafür, dass ein Teil Ihres Vermögens auch nach Ihrem Tod sinnvoll verwendet wird und Gutes bewirken soll.

So manches Tierheim wäre schon am Ende, wenn es nicht Menschen gäbe, die Spenden über den Tod hinaus den Tieren zugute kommen lassen.

Durch Vermächtnis oder Schenkung können Sie den Fortbestand des Lindauer Tierheims sichern. Wir verbürgen uns dafür, dass jeder Cent zum Wohl der Tierheimtiere verwendet wird.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Vorsitzende Petra Meier to Bernd Seidl.

Vorsorge für Ihr Tier

Das Erbrecht erstreckt sich nicht auf Tiere. Also sollten Sie auch in Ihrem Testament darüber verfügen, was mit Ihrem Haustier nach Ihrem Tode geschehen soll, damit es nicht einem ungewissen Schicksal entgegensieht. Sie helfen Ihrem Tier, wenn Sie sich frühzeitig Gedanken machen, wer Ihr Tier versorgen soll. Hilfreich ist dabei dann auch, wenn die Unterlagen wie Impfpass und eine Beschreibung seiner Vorlieben und Eigenheiten griffbereit liegen. Welche Krankheiten hat ihr Tier, benötigt es Medikamente?

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Tierschutz hat Zukunft - mit Ihrem Testament" vom deutschen Tierschutzbund.

 

Tierschutzverein e.V. Stadt- und Landkreis Lindau/Bodensee
Fraunhoferstraße 40
88131 Lindau/Bodensee

Telefon: +49 (0)8382/72365
info@tierheim-lindau.de

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