Aus gegebenem Anlass: Derzeit suchen wir keine Gassigänger!
Zeiten für unsere festen Gassigänger: Mo 15.00 Uhr -17.00 Uhr, Freitag und Samstag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr (nur nach persönlicher Absprache).
Im Moment suchen wir jedoch keine weiteren Gassigänger.
Wichtige Informationen für unsere festen Gassigänger
Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch einen gültigen Personalausweis mit.
An den Tagen, an denen das Tierheim für Besucher geöffnet ist, hoffen wir auf Interessenten, die unseren Schützlingen ein liebevolles, neues Zuhause geben. Tiervermittlung gelingt jedoch nur, wenn dass Tier persönlich vorgestellt werden kann. Gassi-Gehen ist in dieser Zeit daher leider nicht möglich.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns herzlich.
Für einen Spaziergang mit unseren Hunden gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen:
1. Abhol- und Rückkehrzeit
Der Tierheimbetrieb ist zeitlich straff organisiert. Anders ist die Arbeit mit einem knapp bemessenen Personalstamm nicht zu bewältigen. Jede Abweichung vom festgelegten Zeitplan bzw. jede Unterbrechung bringt die sorgfältig aufeinander abgestimmten Abläufe (Fütterung, Reinigung, medizinische Versorgung, Verwaltungsarbeiten usw.) durcheinander und beeinträchtigt letztendlich das Wohlbefinden der Tiere. Das Abholen und Zurückbringen der Hunde ist deshalb nur innerhalb der ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich.
2. Ganz wichtig: Anleinpflicht!
Zum Schutz des Hundes, zum Schutz anderer Menschen bzw. Tiere und nicht zuletzt zu Ihrem eigenen Schutz ist es unbedingt und ausnahmslos erforderlich, dass Sie den Ihnen anvertrauten Hund nicht von der Leine lassen. Auch wenn Sie den Hund zu kennen glauben, kann er sich in Ausnahmesituationen „falsch“ und unberechenbar verhalten und außer Kontrolle geraten. Beispiele gibt es hierfür leider mehr als genug.
Für Schadensfälle, die infolge eines Verstoßes gegen die Anleinpflicht entstehen, können Sie haftbar gemacht werden. Das Tierheimpersonal ist vom Vereinsvorstand aus versicherungsrechtlichen Gründen angewiesen, Gassigängern bei Zuwiderhandlungen keinen Hund mehr auszuhändigen.
3. Welcher Hund soll es sein?
Sicher ist der Wunsch verständlich, mit dem Hund seiner Wahl spazieren gehen zu wollen. Oft sind aber die optisch ansprechendsten Tiere auch die flegelhaftesten und ungezogensten Hunde - vor allem, wenn es sich um Welpen handelt. Außerdem hat jeder Hund seine eigene Vergangenheit, die nur die Angestellten im Tierheim – wenn überhaupt – kennen. Um das Risiko beim Spazierengehen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, muss das letzte Wort darüber, wer welchen Hund für einen Spaziergang bekommt, das Tierheimpersonal haben. Bitte bedenken Sie auch, dass Gassigänger ihre eigene Sachkenntnis im Umgang mit Hunden oft überschätzen, weil eben Erfahrungen mit den eigenen Hunden nicht gleichzusetzen sind mit Erfahrungen im Umgang mit fremden Hunden, deren Schicksal und Vergangenheit nicht bekannt sind. Üben Sie sich bitte in Geduld, wenn Sie nicht beim ersten Mal gleich den Hund Ihrer Wahl zum Spaziergang bekommen. Wenn Sie sich „bewähren„ und regelmäßig kommen, wird auch das Vertrauen in Ihre „Hundekompetenz“ wachsen.
4. Reservieren eines bestimmten Hundes
Viele Besucher meinen es gut, wenn Sie vor der Besuchszeit im Tierheim anrufen und ihren Spaziergang ankündigen, um einen bestimmten Hund zu reservieren. Leider zeigt die Erfahrung jedoch immer wieder, dass derartige Ankündigungen dann nicht eingehalten werden. Leidtragender ist dann der Hund, weil er anderen Interessenten vorenthalten und so um seinen Spaziergang gebracht wird. Deshalb muss gelten: Wer zuerst kommt, hat die Wahl – unter Berücksichtigung von Punkt 3 natürlich.
5. Ein „Schwätzle“ unter Hundefreunden
Das Gelände vom Tierheim ist Stätte der Begegnung unter Hundefreunden. Der Hund aus dem Tierheim, der seinem Spaziergang entgegen fiebert und ungeduldig darauf wartet, endlich loslegen zu können, hat für eine Unterhaltung seines menschlichen Begleiters zu Beginn seines Ausfluges allerdings kein Verständnis. Er fürchtet vielmehr, dass sein Spaziergang zu Ende ist, bevor er begonnen hat und wird nervös. Kommen dann noch andere Artgenossen hinzu, sie auch irritiert herumstehen, kann schnell zu Aggressionen mit Verletzungsfolge kommen. Achten Sie deshalb darauf, das Tierheimgelände zügig zu verlassen, wenn Sie Ihren Schützling erhalten haben.
6. Der Ärger mit den Nachbarn
Die meisten Hunde verrichten ihre Notdurft lieber auf dem Spaziergang als im Zwinger. Das ist grundsätzlich lobenswert – jedoch sollte diese Eigenschaft nicht zu Lasten der benachbarten Schrebergartenbesitzer gehen. Steuern Sie den Hund deshalb bitte auf neutralen Boden und möglichst weit von den Schrebergärten weg, wenn er seine Notdurft verrichten möchte. Ein aufmerksamer Gassigänger lernt die Signale schnell kennen, die ein Hund in dieser Situation aussendet. Unsere Nachbarn werden es Ihnen danken.
7. Wenn Bello Struppi kennen lernen will
Unter den Hunden gibt es – wie auch bei den Menschen – kontaktfreudige und kontaktscheue, verträgliche und unverträgliche Tiere. Zu welchem Typ ein Hund gehört, ist auf Anhieb oft nicht erkennbar. Treffen nun zwei oder mehrere Hunde aufeinander, die sich nicht mögen bzw. von denen jeder der Ranghöhere sein will, dann kann es schnell zu heftigen Beißereien kommen. Vermeiden Sie daher bitte den Kontakt zu anderen Hunden, um die Verletzungsgefahr für Hund und Mensch auszuschließen. Bitten Sie gegebenenfalls die anderen Hundebesitzer, Ihren Hund von Ihrem Schützling fern zu halten.
8. Keine Übergabe der entliehenen Hunde an Dritte
Ihnen ist vom Tierheimpersonal nach bestem Wissen ein Hund anvertraut worden, für den Sie die Verantwortung tragen, solange er sich in Ihrer Obhut befindet. Übertragen Sie das Tier deshalb nicht an Dritte! Sie irritieren damit nicht nur den Hund, sondern riskieren im Schadensfall eventuell den Versicherungsschutz! Der von Ihnen entliehene Hund muss auch von Ihnen wieder ordnungsgemäß im Tierheim abgeliefert werden und von niemandem sonst.
9. Keine Weitergabe von Hunden an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Oftmals sind Kinder innerhalb einer Familie die treibende Kraft, um einen Hund aus dem Tierheim zum Spaziergang zu holen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind jedoch oft körperlich einem fremden Hund, der eventuell unerwartete Reaktionen zeigt, nicht gewachsen. Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen ist deshalb das Überlassen des entliehenen Hundes an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt.